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MITGLIED WERDEN

Mitgliedsantrag (natürliche Personen) bitte unten herunterladen oder einfach im Webbrowser öffnen und ausdrucken und per Post oder Fax an die BI-Nonnweiler schicken bzw. bei einem der Mitglieder abgeben. Vereine und juristische Personen senden bitte ein formloses Schreiben mit einer Einzugsermächtigung (Adresse siehe das IMPRESSUM).

BI-Nonnweiler_Mitgliedsantrag.pdf

BI-Nonnweiler_Beitragsordnung_20120127.pdf (4. Fassung vom 27. Januar 2012)

 

Der normale Jahresbeitrag (natürliche Personen) beträgt lediglich 3 EUR.

Für jedes weitere Mitglied welches im gleichen Haushalt lebt (z.B. Ehepartner, Mutter, Vater, Kind, Freund/Freundin, Oma, Opa, etc.) verringert sich der Beitrag auf 2 EUR pro Jahr.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind beitragsfrei!

Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts zahlen einen Mindestjahresbeitrag von 20 EUR bzw. einen ermässigten Jahresbeitrag von 3 EUR.

 

Eine große Anzahl an Mitgliedern ist entscheidend für das Gewicht der BI-Nonnweiler gegenüber der Lokal-, Regional- und Landespolitik, den Medien und insbesondere auch gegenüber Genehmigungsbehörden (wie z.B. im Falle der Planungen zur Sonderabfalldeponie in Mariahütte)! Es war für die Abwehr der Sonderabfalldeponie auch z.B. sehr entscheidend, da&suml; die BI-Nonnweiler bereits existierte, etabliert und bei den Behörden bekannt war, so da&suml; ein schnelles Handeln möglich war. So wollen wir es natürlich auch in Zukunft halten.

Es ist nicht irgendEIN Verein dem Sie beitreten, es ist IHR Verein, in dem Sie eingeladen und aufgefordert sind, wenn Sie das möchten (!), sich einzubringen, mitzugestalten und aktiv zu werden! Eben Ihre Rechte als Bürger unseres Staates wahrzunehmen!

Nur zur Information: die Mitgliederliste wird selbstverständlich nach allen Datenschutzrichtlinien verwendet und weder veröffentlicht noch in irgendeiner Form weitergegeben; informationelle Selbstbestimmung, Datensicherheit und Privatsphäre sind hohe Güter!

Wir sind als gemeinnützig anerkannt un die Beiträge werden ausschließlich gemäß unserer Satzung verwendet. Zum Beispiel zur Finanzierung dieser Internet Domain oder für Flugblattaktionen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler, und zur Hinzuziehung externer Experten oder Gutachten, sollte dies erforderlich sein.

 

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Letzte Änderung: 2018-05-24
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